Die Anträge für das „Begleitende Fahren ab 17“ sind direkt an das Landesamt in der Puttkamer Straße 16 – 18 persönlich zu stellen. Der Begleiter muss bei der Antragstellung benannt werden. ( auch Bürgeramt/Meldestelle )
Die Anzahl der Begleiter ist unbegrenzt. Es muss jeder Begleiter in der Prüfbescheinigung eingetragen sein. ( je Begleiter sind 5,10 € zu entrichten )
Die theoretische und praktische Ausbildung darf mit 16,5 Jahren begonnen werden.
Der Begleiter muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit 5 Jahren einen Führerschein der Klasse B besitzen und darf in Flenzburg höchstens drei Punkte haben.
Der Fahrschüler bekommt mit bestandener Führerscheinprüfung eine Prüfbescheinigung, die bis zum 18. Lebensjahr im Inland als Führerschein gilt. Sie wird auf Antrag dann in den EU- Führerschein umgetauscht.
Solange der Fahrer nicht im Besitz des Kartenführerscheins ist, darf er nur in Begleitung der eingetragenen Begleitperson ein Fahrzeug der Klasse B oder BE führen. Diese Auflage entfällt nach Vollendung des 18. Lebensjahres.
Was ist, wenn jemand seinen „Kartenführerschein“ noch nicht erhalten hat?
Er darf bis zu drei Monaten nach dem 18. Geburtstag mit der Prüfungsbescheinigung fahren. Die Auflage, nur in Begleitung zu fahren, entfällt nach dem 18. Geburtstag.
Probezeit
Die Probezeit beginnt sofort mit der Erteilung der Prüfbescheinigung. Die Probezeit dauert wie beim normalen Führerschein zwei Jahre.





